First Impression Audiovisual B.V. (Handelsregisternummer: 64847268), First Impression Events B.V. (Handelsregisternummer: 78123941), First Impression Solutions B.V. (Handelsregisternummer: 73359874), First Impression International B.V. (Handelsregisternummer: 82224528), First Impression France SAS (Handelsregisternummer: Paris B 917 846 834) und First Impression Germany GMBH (Amtsgericht: HRB 18790)
Maidstone 24
5026 SK Tilburg, the Netherlands
In diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die folgenden Definitionen:
Lieferung: die tatsächliche Bereitstellung der Waren an den Vertragspartner oder der Zeitpunkt, zu dem die vereinbarten Arbeiten von First Impression abgeschlossen wurden und zur Abnahme bereit sind;
First Impression: First Impression Audiovisual B.V. und/oder First Impression Events B.V. und/oder First Impression Solutions B.V. und/oder First Impression International B.V. und/oder First Impression France SAS und/oder First Impression Germany GMBH.
Schriftlich: Dazu gehören auch die Kommunikation über E-Mails oder andere Kommunikationsmittel, die nach dem Stand der Technik und den allgemein anerkannten Standards damit gleichgesetzt werden können.
Vertragspartner: der Vertragspartner von First Impression. Der Vertragspartner kann Käufer und/oder Mieter von Waren und/oder Auftraggeber oder eine Partei im Rahmen eines anderen Rechtsverhältnisses mit First Impression sein.
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für die mit First Impression verbundenen juristischen Personen, die (indirekten) Geschäftsführer und Anteilseigner von First Impression sowie die mit ihnen verbundenen juristischen Personen. Darüber hinaus gelten diese allgemeinen Geschäftsbedingungen für alle Personen, die für First Impression und die angeschlossenen juristischen Personen tätig sind, einschließlich beauftragter Dritter. Sie können sich auf diese Bedingungen berufen, als wären sie selbst First Impression.
ie Abrechnung von Mehrleistungen erfolgt sofort nach Abschluss der Arbeiten durch First Impression. Die Mehrleistung umfasst unter anderem – jedoch nicht ausschließlich – zusätzliche Kosten, die sich aus der Nichtverfügbarkeit von Waren bei den üblichen Lieferanten oder Unterauftragnehmern, was die Beschaffung solcher Waren bei anderen Lieferanten oder Unterauftragnehmern erforderlich macht, ergeben. Die Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in vollem Umfang für zusätzlich ausgeführte Arbeiten..
Die Parteien verpflichten sich gegenseitig zur Geheimhaltung der Informationen, die ihnen mit Bezug auf die jeweils andere Partei bekannt geworden sind und bei denen davon ausgegangen werden kann und darf, dass ihre Weitergabe an Dritte die Interessen dieser Partei beeinträchtigen würde. Diejenige Partei, die vertrauliche Daten erhält, wird diese nur für den Zweck verwenden, für den sie erteilt wurden. Daten gelten in jedem Fall als vertraulich, wenn sie von einer der Parteien als solche bezeichnet werden.
Alle Forderungen von First Impression gegenüber dem Vertragspartner sind sofort fällig, wenn:
In den unter dem zweiten bis fünften Gedankenstrich genannten Fällen befindet sich der Vertragspartner in Verzug. In allen Fällen ist First Impression nach einem Verzug berechtigt, die weitere Erfüllung des Vertrages auszusetzen oder den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzuheben oder zu kündigen, ohne dass es einer gerichtlichen Intervention bedarf und unbeschadet des Rechts von First Impression, Schadensersatz zu fordern.
Das Rechtsverhältnis zwischen First Impression und dem Vertragspartner unterliegt dem niederländischen Recht unter Ausschluss der Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts (CISG). Für alle Streitigkeiten zwischen First Impression und dem Vertragspartner sind ausschließlich die niederländischen Gerichte zuständig. Das Gericht in Breda ist vorbehaltlich der Anwendbarkeit von Artikel 93 der niederländischen Zivilprozessordnung (Rv.) ausschließlich zuständig. First Impression bleibt jedoch berechtigt, den Vertragspartner vor dem zuständigen Gericht am Wohnsitz des Vertragspartners zu verklagen.